Wer in den Niederlanden einer Nebenbeschäftigung nachgeht, ist dort einkommenssteuerpflichtig. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden keine geringfügigen Beschäftigungen (sog. 400
Euro-Jobs), d. h. auch kleine Einkommen durch Studentenjobs müssen dort versteuert werden. Auch wenn sie in den Niederlanden nur studieren und dort arbeiten, ansonsten aber in Deutschland wohnen,
sind sie in NL steuerpflichtig. Sie gelten in diesem Fall als ausländischer Steuerpflichtiger in NL. Für alle Regelungen bezüglich der Einkünfte ist in den Niederlanden der Belastingdienst
(Finanzamt) zuständig (www.belastingdienst.nl).
„In der Regel werden die für die bezogenen Leistungen fälligen Abgaben bei der Auszahlung direkt vom Arbeitgeber / Leistungsträger einbehalten. Die einbehaltenen Abgaben setzen sich aus der
Lohnsteuer, den fälligen Sozialbeiträgen und dem Krankenversicherungszuschuss zusammen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird mit der zu leistenden Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen
verrechnet.“